Beitragsordnung

Beschlussvorlage
Anpassung der Beitragsordnung des Kreisbauernverbandes Altenburg e.V.
ab 01.01.2019 in der Mitgliederversammlung am 19.03.2019 in Starkenberg

                                                                                         Altenburg, 19.03.2019

Sachverhalt

Der Thüringer Bauernverband e.V. will sich umstrukturieren und effizientere Arbeit leisten. Dazu hat der Präsident Dr. Klaus Wagner zur Mitgliederversammlung am 19.10.2018 in Ehrenhain das Konzept TBV2020 vorgestellt und umfassend erläutert, einschließlich der Beitragsordnung.

Die Umstrukturierung ist unverzichtbar, um finanzielle Defizite auszugleichen, ohne die wichtige Arbeit des Verbandes einzuschränken. Als assoziierter Kreisverband beschließen wir eine eigene Beitragsordnung in der Jahresversammlung 2019 mit einer Wirksamkeit ab dem 01.01.2019.

Im Dezember 2018 haben wir allen Mitgliedern die Beschlussvorlage per E-Mail oder Post übergeben.

Wir tragen die Kosten für unsere Geschäftsstelle, die Kosten für das Personal sowie die Sachkosten als Kreis. Für die Verbandsarbeit geben wir einen anteiligen Beitrag an den TBV ab.

Die Beitragsanpassung erfolgt in zwei Schritten.

Für die Flächenbewirtschaftung

ab 01.01.2019 ist der Flächenbeitrag 3,75 €/ha

ab 01.01.2020 ist der Flächenbeitrag 4,00 €/ha

Für die Aufgaben unseres Kreisverbandes steigert sich der Beitragsanteil

ab 2019 auf 1,45 €/ha

ab 2020 auf 1,50 €/ha

Für die Verbandsarbeit führt unser Kreisbauernverband an den TBV ab

mit 01.01.2019 2,30 €/ha

mit 01.01.2020 2,50 €/ha

Die Beiträge der natürlichen Mitglieder unseres Kreisbauernverbandes steigen ab 2019 von 20,00 € Jahresbeitrag auf 30,00 € pro Jahr. Für Studenten und Lehrlinge werden es 15,00 € pro Jahr sein.

Für Fördermitglieder wird die Beitragsanpassung im Gegenseitigen Einvernehmen vorgenommen

Die Beiträge der natürlichen Mitglieder und der Fördermitglieder verbleiben für die Arbeit des Kreisbauernverbandes Altenburg e.V.

Die Versammlung hat die Beitragsordnung am 19.03.2019 mit Wirkung vom 01.01.2019 beschlossen.